EPAL: EUDR - EU-Parlament beschließt Verschiebung der Anwendung
Das EU-Parlament hat am 26.11.2025 beschlossen, dass der Start der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR - European Deforestation Regulation) um ein Jahr auf den 30.12.2026 verschoben werden soll.
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Damit ist das EU-Parlament einer nahezu identischen Einigung des EU-Rats vom 19.11.2025 gefolgt. Gleichzeitig ist zu betonen, dass die Verschiebung des Starts der EUDR-Anwendung mit den Entscheidungen des EU-Parlaments und des EU-Rats um ein Jahr noch nicht beschlossen ist. Hierzu fehlt noch die Zustimmung der EU-Kommission.
Die drei Gremien der EU – Parlament, Rat und Kommission – müssen sich bis Weihnachten in sog. Trilog-Verhandlungen auf eine einheitliche Position einigen. Erfolgt keine Einigung, würde die Anwendung der EUDR am 30.12.2025 beginnen.
Das ist aber mit der Entscheidung des EU-Parlaments sehr unwahrscheinlich geworden. Es ist nicht anzunehmen, dass die EU-Kommission gegen den nun offiziell erklärten Willen von EU-Parlament und EU-Rat an der Ablehnung der Verschiebung des Starts der Anwendung der EUDR festhalten wird.
Zum Hintergrund:
Die zuständige EU-Kommissarin Roswall hat am 23.09.2025 eine Verschiebung des Starts der Anwendung der EUDR um ein Jahr vorgeschlagen und dies mit IT-Problemen begründet. In Widerspruch hierzu lehnte die EU-Kommission allerdings am 21.10.2025 eine Verschiebung ab und schlug stattdessen zahlreiche Vereinfachungen vor.
EPAL begrüßte diese Vereinfachungen, weil hiermit für viele EPAL-Lizenznehmer Vorteile verbunden wären, ohne die Ziele der EUDR dabei zu gefährden. Aufgrund der widersprüchlichen Kommunikation der EU-Kommission hat EPAL aber eine erneute Verschiebung empfohlen, damit die EPAL-Lizenznehmer und alle weiteren betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich auf die Änderungen vorzubereiten.
Die Verschiebung der Anwendung der EUDR würde es insbesondere ermöglichen, die praktischen Probleme zu lösen, die mit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen verbunden sind.
Das EU-Parlament hat in Übereinstimmung mit dieser Position der EPAL am 26.11.2025 nicht nur die erneute Verschiebung des Starts der EUDR beschlossen, sondern die EU-Kommission zugleich aufgefordert, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung der EUDR bis zum 30.04.2026 zu überprüfen, zu ergänzen oder zu korrigieren.
EPAL unterstützt eine solche praxisorientierte Änderung der EUDR, da die aktuell in der EUDR geregelten Sorgfaltspflichten, welche für Hersteller und Reparateure von EPAL-Paletten gelten, nicht erforderlich sind, um die richtigen Ziele der EUDR zu erreichen: die Vermeidung von Entwaldung und den Erhalt von gesunden Wäldern.

Es dürfen mit der EUDR keine neuen bürokratischen Pflichten und hiermit verbundene Kosten für die EPAL-Lizenznehmer entstehen, wenn diese Pflichten nicht unbedingt und unmittelbar erforderlich sind, um Entwaldung und Waldschädigung zu vermeiden.
Quelle: EPAL
Veröffentlichungsdatum: 01.12.2025