Schmitt zu Düngeverordnung: „Scharfe Regeln ohne Rechtsgrundlage – das ist den Betrieben nicht zuzumuten“
Ministerin Daniela Schmitt setzt die besonderen Regeln für die belasteten, sogenannten „Roten Gebiete“ vorerst aus. Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, das zentrale Rechtsgrundlagen der Gebietsausweisung – § 13a Düngeverordnung in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes – als nicht verfassungskonform eingestuft hat.
„Scharfe Vorgaben, die am Ende keine saubere rechtliche Grundlage haben, sind ein Unding. Das können wir unseren Betrieben nicht zumuten“, sagte Landwirtschafts- und Weinbauministerin Schmitt. „Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, schnell Rechtssicherheit zu schaffen.“ Die allgemein gültigen Vorschriften der Düngeverordnung bleiben in Kraft.
Klar ist jedoch:
- Im Antragsjahr 2025 festgestellte Verstöße in „Roten Gebieten“ werden im Rahmen der Konditionalität nicht sanktioniert.
- Auch fachrechtliche Verfahren zu solchen Verstößen werden nicht weiterverfolgt.
Schmitt betonte: „Unsere Betriebe brauchen klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln. Vor Beginn der Düngesaison 2026 muss der Bund die notwendigen rechtlichen Schritte vorlegen.“
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Veröffentlichungsdatum: 27.11.2025