ZVG warnt vor weiterer Einschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisiert eine neue Vorgabe zur Umsatzsteuer in der Landwirtschaft und damit auch im Gartenbau. Nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums unterliegt der Verkauf von Gegenständen des land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensvermögens künftig eindeutig der Regelbesteuerung – darunter insbesondere gebrauchte Maschinen und Geräte.
Die bislang geltende Vereinfachungsregelung entfällt mit einer Übergangsfrist zum 30. Juni des nächsten Jahres vollständig.
Bislang wurde nicht beanstandet, wenn solche Gegenstände der Durchschnittssatzbesteuerung zugeordnet wurden, sofern sie zu mindestens 95 Prozent für Umsätze ohne Vorsteuerabzug genutzt worden waren.
Mit dem neuen Schreiben des Finanzressorts ist diese Möglichkeit nun gestrichen.
Für Betriebe, die die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden, bedeutet dies zusätzliche bürokratische und steuerliche Belastungen beim Verkauf von Maschinen.

Der ZVG sieht darin einen weiteren Schritt zur Einschränkung der Pauschalierung und bemängelt die zunehmende Abkehr von praxistauglichen Vereinfachungsregelungen für landwirtschaftliche Betriebe.
Quelle: ZVG
Veröffentlichungsdatum: 17.11.2025