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EPAL: EU-Kommission schlägt Änderung der EUDR vor und verzichtet auf Verschiebung

24. Oktober 2025

Die EU-Kommission hat am 21.10.2023 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – European Deforestation Regulation) veröffentlicht. 

Der Vorschlag enthält für viele Unternehmen der Holzindustrie wesentliche Erleichterungen, indem insbesondere auf die Anfertigung einer Sorgfaltspflichterklärung verzichtet wird, wenn für das Vormaterial bereits Sorgfaltspflichterklärungen vorliegen.


Foto © EPAL

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Änderungsvorschlags hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass nun doch keine Verschiebung des Beginns der Anwendung der EUDR geplant ist. Dies war von der EU-Kommission erst am 23.09.2025 vorgeschlagen und mit IT-Problemen begründet worden.

Mit der EUDR soll verhindert werden, dass Wälder gerodet werden, um auf den Flächen andere landwirtschaftliche Produkte wie z.B. Soja oder Palmöl zu erzeugen. Auch Holz zählt zu den relevanten Erzeugnissen, auf welche die EUDR angewendet werden soll. 

Die EUDR ist bereits am 29.06.2023 in Kraft getreten und soll ab dem 30.12.2025 angewendet werden. Seit der Veröffentlichung der EUDR ist vielfach kritisiert worden, dass die betroffenen Unternehmen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand belastet werden, obwohl für viele Produkte tatsächlich kein Risiko der Entwaldung besteht und der Verwaltungsaufwand nicht erforderlich ist. 

Auf diese Kritik hat die EU-Kommission nun reagiert.

Für die Hersteller und Reparateure von EPAL-Paletten und für die gesamte Holzverpackungsindustrie ist folgende Neuregelung von besonderer Bedeutung:

Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette, sog. nachgeschaltete Marktteilnehmer und Händler, müssen keine Sorgfaltspflichterklärung abgeben, wenn für alle bei der Herstellung oder Reparatur verwendeten Materialien bereits Sorgfaltspflichterklärungen und EUDR-Referenznummern vorliegen. 

Stattdessen sammeln die Unternehmen die EUDR-Referenznummern, die sie von ihren Materiallieferanten erhalten und gewährleisten so die EUDR-Konformität der von ihnen hergestellten Produkte.

Diese Regelung gilt auch für die Hersteller und Reparateure von EPAL-Paletten, welche ausschließlich Holzbauteile verwenden, für die bereits Sorgfaltspflichterklärungen und EUDR-Referenznummern vorliegen. 

Die Hersteller und Reparateure von EPAL-Paletten weisen daher die EUDR-Konformität der von ihnen verkauften EPAL-Paletten nach, indem sie die EUDR-Referenznummern der Holzbauteile (Bretter und Klötze) aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können. 

Bernd Dörre, CEO der EPAL:

„Die EU-Kommission ist mit dem Änderungsvorschlag der Forderung von EPAL und vielen anderen Verbänden und Unternehmen gefolgt, die mehrfache Abgabe von Sorgfaltspflichterklärungen für dasselbe Produkt zu vermeiden. 

Es ist nicht notwendig, für EPAL-Paletten eine Sorgfaltspflichterklärung abzugeben, wenn für alle Holzbauteile, also für die Bretter und die Klötze der Paletten, bereits Sorgfaltspflichterklärungen vorliegen, welche die EUDR-Konformität nachweisen. 

Mit der vorgeschlagenen Änderung der EUDR würde für viele Unternehmen der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Gleichzeitig wird hiermit die Erreichung der Ziele der EUDR nicht beeinträchtigt. 

Daher unterstützen wir den Änderungsvorschlag der EU-Kommission und hoffen, dass dieser durch die weiteren EU-Gremien bestätigt wird.

Die Kommunikation der EU-Kommission ist allerdings unbefriedigend. Nach dem Vorschlag vom 23.09.2025, die Anwendung der EUDR erneut um ein Jahr zu verschieben, haben sich viele Unternehmen hierauf bereits eingestellt. 

Der nun von der EU-Kommission mitgeteilte Verzicht auf eine Verschiebung stellt die Unternehmen trotz der vorgeschlagenen Änderungen vor große Herausforderungen. Wir hoffen daher, dass die EU-Gremien nun schnell für Klarheit sorgen, wie es weitergeht.“

EPAL befürwortet die mit der EUDR verbundenen Ziele. Der Erhalt von gesunden Wäldern und die Nachhaltigkeit von Lieferketten sind die Lebensgrundlage für die Menschheit und auch für die Holzindustrie. 

Der Begriff der Nachhaltigkeit beschreibt das in der europäischen Holzindustrie seit Jahrhunderten praktizierte Prinzip, maximal so viel Holz zu entnehmen wie gleichzeitig nachwächst. 

Dies wird in den Mitgliedsstaaten der EU durch die nationalen Gesetze zum Schutz der Wälder gewährleistet. 

Tatsächlich ist in den vergangenen Jahren ein Wachstum der europäischen Waldflächen festgestellt worden. Da das Holz für EPAL-Paletten ganz überwiegend aus europäischer Produktion stammt, ist mit der Herstellung und der Reparatur von EPAL-Paletten kein Risiko der Entwaldung oder der Waldschädigung verbunden.

 

Quelle: EPAL

Veröffentlichungsdatum: 24.10.2025

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