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Japans berühmte Amaou-Erdbeere startet Markenschutz

15. Oktober 2025

Nach dem neuen System dürfen nur lizenzierte Erzeuger, die sich verpflichten, Amaou in Fukuoka anzubauen, die Marke verwenden. 

Die Präfektur Fukuoka, in Japan, ergreift neue rechtliche Maßnahmen zum Schutz ihrer legendären Amaou-Erdbeeren, nachdem mit dem Ablauf der Züchterrechte im Januar zwei Jahrzehnte der exklusiven Kontrolle über die Saatgut- und Setzlingsproduktion endeten, so berichtet Fructidor.com.

Der Ablauf ermöglichte es nun jedem, die Sorte anzubauen, was Bedenken aufkommen ließ, dass der Ruf der Marke durch nicht autorisierte oder minderwertige Produktion außerhalb der Region geschädigt werden könnte. 

Als Reaktion darauf setzen die Regierung von Fukuoka und die landwirtschaftliche Genossenschaft Zen-Noh auf Markenschutz als wichtigste Verteidigungsstrategie.

Nach dem neuen System dürfen nur lizenzierte Erzeuger, die sich verpflichten, Amaou in Fukuoka anzubauen, die Marke verwenden. Die Behörden registrieren die Marke auch im Ausland und überwachen den Online-Verkauf, um die Verbreitung nicht autorisierter Setzlinge zu verhindern.

Behörden beschreiben dies als einen „IP-Mix“-Ansatz – eine Kombination aus Marken, Lizenzen und Marktüberwachung –, um den Premiumstatus einer der berühmtesten Erdbeersorten Japans zu erhalten.


Quelle: Fructidor.com

 

Veröffentlichungsdatum: 15.10.2025

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