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Stellungnahme zur Mindestlohndiskussion

Fachgruppe Obstbau: Bezahlbares Obst und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten

25. Juni 2025

Die Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeit im Obst- und Gemüsebau in Deutschland wird aktuell kontrovers diskutiert. Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, widerspricht entschieden den Vorwürfen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum. 


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Dieser hatte den deutschen Sonderkulturbetrieben unterstellt, häufig den Mindestlohn zu unterlaufen, in dem Betriebe etwa die Kosten für Unterkunft und Verpflegung direkt vom Lohn abziehen.

„Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung dürfen nur nach Vereinbarung und festgelegten ge- setzlichen Sätzen im Arbeitsvertrag angerechnet werden – nicht einfach so. Die Miete deckt oft nur die echten Kosten für Container, Strom, Wasser, Heizung und oft sogar Reinigung“, führt Jens Stechmann aus. 

„Kostenlose Unterkünfte zu fordern, das ist einfach unfair gegenüber unseren ganzjährig beschäftigten Mitarbei- tern, die das auch nicht bekommen,“ so Jens Stechmann.

Die Bundesfachgruppe Obstbau unterstützt ausdrücklich den Vorschlag des Deutschen Bauernver- bandes, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Obst- und Gemüsebau vorerst bei 12,82 € pro Stunde zu belassen. 

Zukünftig sollte für Saisonarbeit in Sonderkulturen dann mindestens 80 Pro- zent des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt werden. 

„Diese Regelung ist für die heimischen Obst- und Gemüsebaubetriebe überlebensnotwendig. Damit die Preise für heimisches Obst und Gemüse nicht noch weiter steigen und der ohnehin schon viel zu niedrige Selbstversorgungsgrad nicht noch weiter sinkt“, betont Jens Stechmann.

 

Quelle: Fachgruppe Obstbau im Bundesausschuss Obst und Gemüse

Veröffentlichungsdatum: 25.06.2025

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