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Wichtige Weichenstellung für Finanzierung der Landwirtschaftskammer

12. Mai 2025

Die Weichen für den künftigen Kammerbeitrag der Landwirtschaftskammer Niedersachen (LWK) sind gestellt: Bei einer außerordentlichen Kammerversammlung in Hannover haben die ehrenamtlichen Mitglieder des Spitzengremiums am Donnerstag (08.05.2025) einen wegweisenden Beschluss zur finanziellen Ausstattung der LWK gefällt.


Der Kammerbeitrag als solide finanzielle Basis sichere dem Berufsstand langfristig die praxisnahe Unterstützung und die Möglichkeit der Mitgestaltung, die in der LWK seit 126 Jahren hervorragend funktioniere, so Kammerpräsident Gerhard Schwetje.  (Foto © Christopher Hanraets)

  • Kammerversammlung beschließt Volumen des künftigen Kammerbeitrags
  • Schwetje: Entscheidung ermöglicht langfristige Unterstützung für grüne Branche in Niedersachsen

 „Der Kammerbeitrag als solide finanzielle Basis sichert dem Berufsstand langfristig die praxisnahe Unterstützung sowie die Möglichkeit der Mitgestaltung, die in der LWK seit nunmehr 126 Jahren hervorragend funktioniert“, sagte Kammerpräsident Gerhard Schwetje.

Mit dem Kammerbeitrag finanziert die LWK unter anderem die Wirtschaftsberatung nach guter fachlicher Praxis, das Pflanzenbau-Versuchswesen, die Beratung für Arbeitnehmende in der grünen Branche, erarbeitet betriebliche Leitlinien, informiert über rechtliche Vorschriften und vertritt in Gremien die beruflichen Belange ihrer Kundinnen und Kunden.

Zunehmender Beratungsbedarf

In Zukunft müsse die LWK voraussichtlich noch umfangreicher beraten als bisher, betonte Schwetje etwa mit Blick auf den Klimawandel: „Extremwetter-Phänomene gewinnen im Pflanzenbau weiter an Einfluss – die Betriebe erwarten von uns die entscheidenden Hinweise, wie sie auch in Zukunft ertrag- und erfolgreich wirtschaften können.“

Dies gelinge nur mit bestens ausgebildeten Fachleuten, einem hervorragend aufgestellten Versuchswesen, mit zeitgemäßen Standorten und moderner Technik.


Bei einer außerordentlichen Kammerversammlung in Hannover haben die ehrenamtlichen Mitglieder des Spitzengremiums einen wegweisenden Beschluss zur finanziellen Ausstattung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gefällt. (Foto © Christopher Hanraets)

Beitrags-Bescheid erstmals von der Landwirtschaftskammer

Erstmals berechnet und fordert die LWK den Kammerbeitrag dieses Jahr selbst – bisher war dies Aufgabe der Finanzverwaltung. Die Bescheide werden im August an rund 160.000 Beitragspflichtige versandt. 

Hintergrund sind die Neuordnung der Grundsteuer in Deutschland sowie das Ende 2024 novellierte Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, das die Aufgaben der LWK beschreibt.

Statt des Einheitswertes des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bildet künftig der Grundsteuermessbetrag aus dem Grundsteuerbescheid die Grundlage des Kammerbeitrags. Die Kammerversammlung beschloss dazu die Höhe des zur Finanzierung der Kammeraufgaben notwendigen Hebesatzes.

Erhebliche Kostensteigerungen

Dass der Erlös aus dem Kammerbeitrag insgesamt moderat angehoben wird, begründete Kammerpräsident Schwetje mit erheblichen Kostensteigerungen: „Zwischen 1995 und 2024 stiegen die Personalkosten der LWK um 65 Prozent und der Verbraucherpreisindex um 68 Prozent – der Kammerbeitrag hingegen stieg im selben Zeitraum bisher lediglich um 8 Prozent.“ 

Mit dem von der Kammerversammlung beschlossenen Hebesatz von 215 Prozent wird nunmehr eine über die letzten 30 Jahre gerechnete moderate Anpassung um 25 Prozent vorgenommen. Damit kann die Berechnung der einzelnen Beiträge starten.
 
Der Erlös aus der Abgabe, die alle Besitzerinnen und Besitzer land- und forstwirtschaftlich bewerteter Grundstücke bezahlen müssen, soll jährlich auf rund 31 Millionen Euro steigen, damit die LWK auch in Zukunft ihren vielfältigen Aufgaben im Dienste der Betriebe in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Fischerei gerecht wird.

Der Kammerbeitrag macht rund 15 Prozent des Kammerhaushalts aus. Die übrigen 85 Prozent bestehen aus Umsatzerlösen, Erträgen sowie aus öffentlichen Mitteln, welche die LWK für ihre umfangreichen Aufgaben erhält, die sie im Auftrag des Landes Niedersachsen erledigt, zum Beispiel die Organisation der Agrarförderung, die Arbeit des Pflanzenschutzamtes, hoheitliche Aufgaben in der Tierzucht sowie im Düngerecht. 

 

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen 

Veröffentlichungsdatum: 12.05.2025

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