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Warnung vor Zucchini-Importen aus der Türkei mit einem nicht zugelassenen Stoff

07. Mai 2025

Der nicht zugelassene Stoff 4-Chlorphenoxyessigsäure wurde in Zucchini nachgewiesen, nachdem diese über Deutschland auf den Gemeinschaftsmarkt gelangt waren und vermutlich bereits von Verbrauchern gekauft wurden, berichtet Hortoinfo.es.


Bildquelle: Pexels

Die aus der Türkei importierte Zucchini-Charge hat die österreichischen Behörden zur Herausgabe einer Warnung veranlasst, nachdem in den Zucchini ein nicht zugelassener Stoff nachgewiesen wurde. Die österreichischen Behörden gehen jedoch davon aus, dass die Zucchini bereits von Verbrauchern gekauft wurden. 

Die Meldung Österreichs an das EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Tiernahrung (RASFF) vom 30. April zeigt, dass die Zucchini über deutsche Händler in die EU gelangten. Laut einer Marktanalyse der österreichischen Behörden vom 10. April enthielten türkische Zucchini Rückstände der nicht zugelassenen Substanz 4-Chlorphenoxyessigsäure in einem Anteil von 0,027 ± 0,014 mg/kg – ppm, wobei der maximale Rückstandsgrenzwert (MRL) 0,01 mg/kg – ppm beträgt.

4-Chlorphenoxyessigsäure ist ein hochwirksamer Pflanzenwachstumsregulator auf Auxinbasis, der auch als Herbizid eingesetzt wird. Er kann Blüten- und Fruchtabfall verhindern, den Fruchtansatz verbessern, Wachstum und Entwicklung beschleunigen, den Ertrag steigern und die Frische bewahren.


Quelle: Hortoinfo.es

 

Veröffentlichungsdatum: 07.05.2025

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