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UNIKA: Gravierende Auswirkungen auf den Kartoffelanbau prognostiziert

28. April 2023

Die Europäische Kommission legte im Juni 2022 mit dem Verordnungsvorschlag über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation, SUR) ein sehr weitgreifendes Paket zur Halbierung des flanzenschutzmitteleinsatzes bis 2030 vor.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutz
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„Die geplanten Verschärfungen haben erhebliche Auswirkungen auf den Kartoffelanbau und den Sektor insgesamt“, erklärt Olaf Feuerborn, Vorsitzender der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA).„Wir haben bereits ein sehr strenges Pflanzenschutzrecht. Dieses wurde in Deutschland erst im Jahr 2021, im Zuge der Umsetzung des Insektenschutzpaketes der Bundesregierung, überarbeitet. Es ist entscheidend nun alle Instrumente des integrierten Pflanzenschutzes nutzbar zu machen und stetig weiterzuentwickeln“, fordert Feuerborn.

Das Potential, die Menge und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln weiter zu senken, haben insbesondere die Präzisionslandwirtschaft sowie leistungsfähige, moderne Sorten mit hohem Resistenzniveau. Es gilt den eingeschlagenen, erfolgreichen Weg der letzten Jahre unter fachlicher Begleitung und im Sinne des kooperativen, standortangepassten Pflanzenschutzes fortzuführen. Pauschale, undifferenzierte Anwendungsverbote, wie sie der SUR-Vorschlag enthält, verkennen die Realität und Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen. Sie gefährden die Wirtschaftlichkeit auf den Betrieben.

„Besonders hart betroffen ist der Pflanzkartoffelbereich“, erläutert Leo von Kameke, stellvertretender Vorsitzender der UNIKA. „Nahezu die gesamte Erhaltungszucht und Vorstufenproduktion findet in Gebieten statt, die zu den SUR-Schutzgebieten zählen sollen. Aus Gründen des integrierten Pflanzenschutzes findet seit Jahrzehnten die Erzeugung von Pflanzkartoffeln, maßgeblich von Vorstufenpflanzgut, in Schutzgebieten an den deutschen Küsten statt, in den sogenannten Gesundlagen. Da dort künftig besonders weitreichende Verbote für Pflanzenschutzmittel gelten sollen, würde dies das Aus für die Produktion von Basis- und Vorstufenmaterial und damit für die „Kinderstube“ der deutschen Kartoffelproduktion bedeuten.“

Auch bei Konsumkartoffeln, ob konventionell-integriert oder ökologisch produziert, ist ein vegetationsbegleitender chemischer Pflanzenschutz notwendig, um die Kartoffelernten abzusichern. „Bei fehlender Wirtschaftlichkeit steigen Landwirte aus der Erzeugung aus, so dass in Deutschland weder eine Versorgung mit Pflanzgut noch mit Konsumkartoffeln für den Frischverbrauch oder zur Herstellung von Kartoffelerzeugnissen sichergestellt werden kann“, sind sich Feuerborn und von Kameke sicher. Die Folge wären erhebliche Verwerfungen entlang der Wertschöpfungskette Kartoffeln, einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche. Dies bekommen dann auch die Kunden an der Ladentheke zu spüren. In der SUR bedarf es daher für Kartoffeln einer analogen Sonderregelung für sensible Gebiete, so wie sie national verankert worden ist, um den Anbau für ökologische wie konventionelle Betriebe weiterhin zu ermöglichen.

Quelle: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA)

Veröffentlichungsdatum: 28.04.2023

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