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Mittelstand kritisiert Lieferkettengesetz

Außenhandelsverband fordert Aufschub des Lieferketten-Gesetzes
16. November 2022

Die Verbände begrüßen das Versprechen des am 29. September von der Bundesregierung angekündigten Belastungsmoratoriums ausdrücklich. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen und weitere 13 mittelständische Verbände weisen in einem Brief an die Bundestags-Fraktionen von SPD, FDP, Grünen und CDU/CSU auf zahlreiche Schwächen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hin und fordern dessen Aussetzung.

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Die Verbände begrüßen das Versprechen des am 29. September von der Bundesregierung angekündigten Belastungsmoratoriums ausdrücklich. Umso unverständlicher ist deshalb, dass die Regierungsfraktionen am Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes am 1. Januar 2023 festhalten.
Allein der Fragebogen zum LkSG mit seinen 437 Fragen und Antwortoptionen zeigt, wieviel bürokratischer Aufwand auf die Unternehmen inmitten einer der schärfsten Krisen der Nachkriegsgeschichte zukommen. Besonders irritierend ist, dass Unternehmen nicht nur nach ihren unmittelbaren, sondern auch nach ihren mittelbaren Zulieferern und Geschäftspartnern in Drittstaaten befragt werden.

Zusätzliche Spill-Over-Effekte sorgen dafür, dass die im Gesetz verankerte Anwendungsgrenze für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern bereits heute Makulatur ist. Letztlich ist der Großteil unserer Wirtschaft inklusive des Mittelstandes auf diese Weise dem LkSG unterworfen. Das geht weit über die eigentlichen Anforderungen des Gesetzes hinaus.

Gerade kleine und mittlere Betriebe haben mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, während sie gleichzeitig versuchen, ihre Handels- und Lieferketten kriegs- und krisenbedingt neu auszurichten. Doch während ganz Deutschland von einer Zeitenwende in der Außen-, der Sicherheits- und der Handelspolitik spricht, soll das Sorgfaltspflichtengesetz unbeirrt und unverändert durchgezogen werden.

Quelle: BGA

Veröffentlichungsdatum: 16.11.2022

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