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CVUA Freiburg: Stimmt die Herkunftsangabe bei Spargel und Erdbeeren?

29. April 2022

Obwohl Spargel und Erdbeeren hochpreisige Produkte darstellen, sind die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher bereit, für diese Produkte noch etwas mehr auszugeben, wenn sie aus heimischem Anbau stammen.

Bildquelle: Shutterstock.com Beeren Spargel
Bildquelle: Shutterstock.com

Vor allem zu Beginn der Erntesaison, wenn die Preise für regionale Waren aufgrund der noch geringen Erntemengen relativ hoch sind, wird ein höheres Betrugspotential gesehen, günstigere ausländische Ware als regionale Ware zu verkaufen. Das stellt zum einen eine Täuschung über die Herkunft der Ware dar, zum anderen werden die heimischen Erzeuger wirtschaftlich geschädigt.

Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es daher, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Angaben bezüglich „regional“ beworbenen Lebensmitteln zu schützen.

Analysen und Betriebsüberprüfungen

Die risikoorientierte Überprüfung der Herkunftsangabe bei Spargel und Erdbeeren durch das CVUA Freiburg erfolgt gezielt zu Beginn der Saison.

Seit 2019 wird das bereits seit vielen Jahren durchgeführte Untersuchungsprogramm durch das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg (LKL BW) unterstützt. Das LKL BW ist hierbei für die Projekt-Koordination verantwortlich und begleitet die Lebensmittelkontrolleure bei der Entnahme authentischer Referenzproben direkt von den Spargel- und Erdbeerfeldern. Zudem führt das LKL BW zusammen mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden Betriebskontrollen durch, um beispielsweise die Warenströme vom Erzeuger oder dem Großmarkt in den Handel oder die Gastronomie zu prüfen.

Fazit
Die Herkunft von Lebensmitteln spielt für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Rolle. Die hier beschriebenen Produkte Spargel und Erdbeeren sind typische Beispiele für saisonale, hochpreisige Produkte, bei denen die Herkunft häufig zur Kaufentscheidung beiträgt. Heimische Erzeugnisse genießen einen hohen Stellenwert und werden daher oft bevorzugt gegenüber Waren anderer Herkunft erworben. Nicht korrekte Herkunftsangaben sind irreführend und wettbewerbsverzerrend. Erfreulicherweise wurde nur im Rahmen einer Betriebskontrolle die Verwendung einer falschen Herkunftsangabe für Spargel festgestellt. Auch in diesem Jahr werden die Überprüfungen der Herkunftsangaben bei Spargel und Erdbeeren fortgeführt.

Weitere Informationen.

Quelle: CVUA Freiburg

Veröffentlichungsdatum: 29.04.2022

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