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DBV: GAP-Verordnungen im Bundesrat deutlich nachbessern

25. November 2021

Den Beschluss des Bundeskabinetts über die GAP-Direktzahlungsverordnungen (Gemeinsame Agrarpolitik) bewertet Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes: „Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts kann der nationale Entscheidungsprozess endlich weitergehen.

Bernhard Krüsken. Foto © DBV
Bernhard Krüsken. Foto © DBV

Dieser Prozess ist überaus zeitkritisch, denn die Landwirte brauchen bei der Anbauplanung im Sommer/Herbst 2022 Klarheit über die Details der Agrarförderung. Aus Sicht der Landwirtschaft müssen bei den Bundesratsberatungen noch erhebliche Nachbesserungen erfolgen. Dazu müssen – anders als von der Bundesregierung vorgeschlagen – die Prämien für die neuen Eco Schemes attraktiver kalkuliert werden. Auch ist eine Erweiterung des Förderangebots vor allem für Grünland und Futterbau erforderlich. Bei der Konditionalität der Direktzahlungen muss noch stärker auf die Praktikabilität der Umweltanforderungen geschaut werden, unter anderem beim Fruchtwechsel und bei der Pflege des Dauergrünlandes.“

Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
 

 

Veröffentlichungsdatum: 25.11.2021

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