fruchtportal.de

EuGH annulliert Landwirtschaftsabkommen mit Marokko

30. September 2021

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch zugunsten der Klage, die von der Polisario Front gegen die Landwirtschafts- und Fischereiabkommen eingereicht wurde, welche von der Europäischen Kommission 2019 unterzeichnet worden sind, da die Bevölkerung der Westsahara nicht ausreichend berücksichtigt wurde und das die Westliche Sahara direkt betrifft.

Bildquelle: Shutterstock.com tomaten
Bildquelle: Shutterstock.com

Allerdings werden die Abkommen „für einen bestimmten Zeitraum“ in Kraft bleiben, „um die Auslandshandlungen der Union und die Rechtssicherheit ihrer internationalen Verpflichtungen zu bewahren“, erklärte die europäische Rechtsinstitution.  

Quelle: General Court of the European Union

 

Veröffentlichungsdatum: 30.09.2021

Fruchtportal © 2004 - 2024
Online Fachzeitschrift für den internationalen Handel mit frischem Obst und Gemüse