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BZfE: Wildpilze in diesem Jahr recht früh

15. Juli 2021

Für den Beginn der Pilzsaison gibt es kein präzises Datum. Je nach Wetterlage und Region beginnt sie mal früher oder später. In diesem Jahr gebe es nicht nur mehr Pilze als in den vergangenen drei Jahren, die Saison sei auch außergewöhnlich früh gestartet, wie Dr. Wolfgang Prüfert von der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) kürzlich in einem Interview mit dem Südwestrundfunk (SWR) erklärte.

Bildquelle: Shutterstock.com Pilze
Bildquelle: Shutterstock.com

Dies liege daran, dass es im Frühsommer deutlich mehr geregnet habe als in den Vorjahren. So könne man beispielsweise jetzt schon einen der begehrtesten Pilze, den Sommersteinpilz, in Rheinhessen finden. Normalerweise beginne die Saison erst einige Wochen später. Auch der Klimawandel beeinflusse das Pilzwachstum, so der Pilzsachverständige. In den vergangenen Jahren seien in hiesigen Gefilden deutlich mehr Pilz-Arten hinzugekommen, die sonst weiter südlich wachsen.

Selbstverständlich darf man nur die Pilze sammeln, die man sicher erkennt. Dazu gehört schlicht und einfach ein gewisses Grundwissen. Apps zur Bestimmung von Speisepilzen können durchaus hilfreich sein. Dennoch warnt die DGfM davor, sich bei der Bestimmung von Speisepilzen blind darauf zu verlassen. Erkennungsprogramme erfordern wie Bücher ein gewisses Maß an Erfahrung bei der Pilzbestimmung. Bei den geringsten Zweifeln oder mangelnden Kenntnissen sollte das Sammelgut einem qualifizierten Pilzsachverständigen oder Pilzberater zur Bestimmung vorgelegt werden.

Apropos sammeln: „In geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“, das ist der gemeinsame Nenner verschiedener bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen. So besagt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass jeder wild lebende Pilze pfleglich entnehmen und sich aneignen darf. In geringen Mengen zum eigenen Verbrauch, sagt die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Gleich oder ähnlich lautende Beschränkungen finden sich auch in den Naturschutz- beziehungsweise Waldgesetzen der einzelnen Bundesländer. Fest steht, dass darunter eine solche Menge zu verstehen ist, die pro Person pro Mahlzeit verspeist werden kann. Das sind in der Regel Mengen von 500 Gramm bis zu zwei Kilogramm. Darüber hinaus bedarf es eines Pilzsammelscheines. Für einige Pilze gibt es allerdings auch ein absolutes Sammelverbot.

Weitere Informationen.

Quelle: Bundeszentrum für Ernährung - BZfE

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2021

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