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Lebensmittelhandel formiert sich

Die Kennzeichnung als Gentechnik muss auch für neue Verfahren erhalten bleiben
02. Juni 2021

In die Frage, ob die Regeln für neue gentechnische Verfahren von der EU aufgeweicht werden dürfen, mischen sich jetzt Aldi und Lidl als gewichtige Unternehmen des Einzelhandels ein.

Bildquelle: Shutterstock.com Einkauf
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Sie vertreten die Interessen ihrer Kunden. Führende Unternehmen des europäischen Lebensmitteleinzelhandels, darunter auch Penny, Spar, Rewe Österreich, fordern gemeinsam mit Bio-Händlern, die bewährte Regulierung aller gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf dem europäischen Markt beizubehalten, heißt es im bioland-Fachmagazin.

Eine entsprechende Resolution haben sie heute veröffentlicht. Das gelte für Produkte der „Alten Gentechnik“ (primär Soja, Mais, Raps) genauso wie für solche, die mit Verfahren der „Neuen Gentechnik“ wie Crispr oder Talen hergestellt werden.

Produkte mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ und Bio-Produkte erwirtschaften in Deutschland inzwischen jeweils zweistellige Milliardenumsätze, mit kräftigem Wachstum Jahr für Jahr. Der Anteil von Produkten mit den entsprechenden Qualitätssiegeln am Lebensmittelumsatz wird immer größer“, heißt es in der Resolution. Dieser Zukunftsmarkt wäre durch eine Gentechnik-Deregulierung bedroht. Die bisherigen Unterzeichner rechnen damit, dass noch mehr Unternehmen unterzeichnen werden

Die Resolution haben auch tegut, Dennree, BioMarkt, Alnatura und der BNN unterzeichnet, weil sie wissen, dass der Bio-Sektor von einer Deregulierung der Neuen Gentechnik massiv betroffen wäre: „In der EU-Bioverordnung ist der Ausschluss jeglichen Einsatzes der Gentechnik explizit verankert – als wichtiges Verkaufsargument für Bio-Produkte. Es wäre nicht nur der europäische Bio-Sektor selbst in Gefahr: Auch die im ambitionierten Green Deal der EU-Kommission angestrebte europaweite Ausweitung des Biolandbaus in Europa auf 25 Prozent bis 2030 stünde auf dem Spiel“, so haben die Händler sich gemeinsam geäußert.

Tegut-Geschäftsführer Thomas Gutberlet betont mit Blick auf die Eigenmarken seines Handelshauses: „Wir stehen schon immer für nachhaltige, regionale Lebensmittel ohne Gentechnik. Die Gentechnikfreiheit muss selbstverständlich für alle Arten von Gentechnik gelten, auch für neue Verfahren. Damit wir das unseren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft garantieren können, muss auch neue Gentechnik ganz klar als Gentechnik reguliert bleiben. Ganz unabhängig davon, was die neuen Verfahren können oder nicht können. Es geht nicht um Verbote, sondern um Transparenz. Die sind wir unseren Kundinnen und Kunden schuldig.“

Quelle: Bioland Fachmagazin - Landbau aktuell

Veröffentlichungsdatum: 02.06.2021

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