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Studie der EU-Kommission zu neuen Züchtungsmethoden

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter unterstützen differenzierte Bewertung

05. Mai 2021

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt, dass die Europäische Kommission in ihrer veröffentlichten Studie eine differenzierte Bewertung der neuen Züchtungsmethoden für notwendig hält. Gleichzeitig betont das EU-Organ das Potenzial neuer Züchtungsmethoden für eine nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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„Die EU-Kommission setzt mit ihrer Ausarbeitung ein wichtiges Signal, dass die über 20 Jahre alte Gentechnikgesetzgebung und aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen in Einklang gebracht werden sollten. Auch mit Blick auf die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie besteht dringender Handlungsbedarf auf politischer Ebene“, erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.

Seit Jahren unterstreicht der BDP die Bedeutung und Dringlichkeit des Themas für die Zukunft der Landwirtschaft und kritisiert die pauschale Einstufung von Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden als gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Die derzeitige Auslegung der Gesetzgebung und die damit verbundenen hohen Auflagen machen eine Anwendung der Methoden bisher unwahrscheinlich. „Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, sollten nicht als GVO reguliert werden. Wir unterstützen die Initiative der EUKommission, den Dialog mit Gesellschaft und Politik zu intensivieren“, betont Schäfer.

Zum Hintergrund:
Im Juli 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden pauschal als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind und damit die regulativen Anforderungen der Gentechnikgesetzgebung erfüllen müssen. Entgegen der wissenschaftlichen Bewertung von Experten europäischer und nationaler Behörden ließ das Gericht dabei außer Acht, dass mit diesen Methoden auch Pflanzen entwickelt werden können, die sich von herkömmlich gezüchteten nicht unterscheiden. Die rechtssichere Identifizierung dieser Pflanzen ist nicht möglich, was zu praktischen Problemen in der Umsetzung des Urteils führt. Die EU-Kommission wurde im November 2019 durch die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, eine Studie „zum Status der neuen genomischen Techniken im Lichte des EuGH-Urteils vom 25.7.2018“ anzufertigen. Diese mit Spannung erwartete Studie wurde am 29. April 2021 veröffentlicht. Sie basiert auf Befragungen der EU-Kommission von Mitgliedstaaten und Stakeholdern sowie Stellungnahmen wissenschaftlicher Gremien.

www.bdp-online.de

Quelle: Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.

Veröffentlichungsdatum: 05.05.2021

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