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"Wir stärken heimische Bauernfamilien und honorieren Umwelt- und Klimamaßnahmen der Landwirtschaft"

15. April 2021

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat vier Gesetze zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ins Kabinett eingebracht, die am 13. April beschlossen wurden.

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Bundesministerin Julia Klöckner. Foto © CDU Rheinland-Pfalz Kloeckner /Portrait CDU

Kabinett verabschiedet Umsetzung der GAP – wichtiger Schritt für pünktlichen Start der Agrarförderung 2023

  • Das GAP-Direktzahlungen-Gesetz: Regelungen über die Direktzahlungen, die landwirtschaftliche Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können.
  • Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz: Regelungen, welche Grundbedingungen von jedem Landwirt eingehalten werden müssen u. a. zum Umweltschutz und zur Stärkung der Biodiversität.
  • Das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz: Regelungen über das Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei der Durchführung der Direktzahlungen.
  • Ein Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes: Regelungen zur Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die sogenannte zweite Säule für das Übergangsjahr 2022.
  • Die vorgelegten Gesetzentwürfe sichern zum einen die Zukunft der Landwirtschaft – und damit die Produktion regionaler Lebensmittel in Deutschland. Zum anderen fördern sie den Umbau hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, die Umwelt und Ressourcen schont.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Wir haben heute wichtige Weichen gestellt: Für eine heimische Landwirtschaft, die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet und im Wettbewerb bestehen kann. Mir ist wichtig, dass unsere Bauernfamilien ihre Existenz in Zukunft sichern können. Nur so werden sie weiterhin hochwertige und regionale Lebensmittel hier für uns produzieren. Das ist, was die Gesellschaft fordert. Zukunftsfähige und existenzsichernde Landwirtschaft auf der einen und Klimaschutz auf der anderen Seite sind kein Widerspruch. Mit meinem Gesetzespaket gestalten wir die GAP für die kommenden Jahre neu. Mit den von uns vorgelegten Gesetzentwürfen ist ein echter Systemwechsel in der Landwirtschaft gelungen. Alle Direktzahlungen – ab dem ersten Euro – werden ab 2023 an Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt. Das heißt: Keine Förderung ohne Gegenleistung, wer nicht aktiv am Umwelt- und Klimaschutz mitwirkt, erhält weniger Direktzahlungen.

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Quelle: BMEL

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2021

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