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Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik

04. Dezember 2020

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Trotzdem versuchen einige Online-Anbieter die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz ihrer Produkte mit illegalen Werbeversprechen zu steigern, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com online
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Im Rahmen des EU-weiten eCommerce-Aktionsplans suchen die Behörden der Lebensmittelüberwachung nach unzulässigen Onlineangeboten von NEM. Bis dato wurden EU-weit 592 auffällige Webseiten identifiziert, für Deutschland 60 derartige Angebote, recherchiert durch die Zentralstelle G@ZIELT, ansässig im BVL. Grundsätzlich sind NEM Lebensmittel und keine Arzneimittel. Deshalb ist jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 11/2020.
 

Veröffentlichungsdatum: 04.12.2020

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