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ZVG lehnt weitere Registrierungspflicht ab

Stellungnahme zum Entwurf des Verpackungsgesetzes des BMU
04. Dezember 2020

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) warnt vor einer weiteren bürokratischen Belastung der Betriebe innerhalb des Verpackungsgesetzes durch die geplante erweiterte Registrierungspflicht. Mit den Regelungen werde auch nicht der Vollzug erleichtert oder die Rückverfolgbarkeit verbessert, betont der Zentralverband in seiner Stellungnahme zum Referentengesetzentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der geänderten Abfallrahmenrichtlinie.

Bildquelle: Shutterstock.com Verpackung
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Im Einzelnen kritisiert der ZVG die Registrierungspflicht von Letztvertreibern von Serviceverpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, selbst wenn die Lizensierungspflicht beim Vorvertreiber liegt. Die Verlagerung auf den Vorvertreiber hat als Ziel, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen die Belastungen durch das Verpackungsgesetz so gering wie möglich zu halten. Eine neue Registrierungspflicht konterkariert diese Regelung.

Bereits heute kann zudem bei Kontrollen der Nachweis der Vorlizenzierung für Serviceverpackungen verlangt werden. Auch die vorgeschlagene Nachweispflicht zur Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen auf alle Verpackungen wird vom ZVG abgelehnt, da eine exakte Zuordnung aller Beteiligten in der Lieferkette bei der Inanspruchnahme von Dienstleistern bei der Entsorgung nicht möglich ist und auch nicht als zielführend angesehen wird.

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 04.12.2020

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