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BVL stellt Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2019 vor

26. November 2020

Fälschung bei Oregano: Lebensmittelbetrug kennt viele Formen. Eine davon kann die Verunreinigung von Gewürzen mit fremden Pflanzenteilen sein. So wurde in den vergangenen Jahren von den deutschen Überwachungsbehörden Oregano gefunden, der zum Teil in erheblichem Umfang mit klein gehackten Olivenblättern vermischt wurde.

Bildquelle: Shutterstock.com oregano , heißt es
Bildquelle: Shutterstock.com

Ein möglicher Grund für die Verfälschung sind die gestiegenen Großhandelspreise für Gewürze. Um Oregano dennoch preiswert anbieten zu können, wird es mit Fremdbestandteilen gestreckt.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, das zu bekommen, was auf der Packung draufsteht“, erklärte Prof. Dr. Michael Kühne von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). „Deshalb schauen wir bei allen Arten von Lebensmitteln gezielt nach etwaigen Verfälschungen.“

2019 wurden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 61 Proben Oregano untersucht. Dabei enthielten 13 % der Proben Reste von Olivenblättern. Insgesamt wurden in jedem fünften Gewürz pflanzliche Fremdbestandteile nachgewiesen, darunter auch Holzteile. Tierische Fremdbestandteile, wie Insektenteile, waren in keiner Probe enthalten.

Blausäure in Aprikosenkernen

Aprikosenkerne befinden sich im Inneren der Aprikosensteine und haben rein äußerlich eine Ähnlichkeit mit Mandeln. Im Internet werden sie oft als gesundheitsfördernder Snack oder teilweise sogar als Heilmittel gegen Krebs angeboten. Dabei enthalten Aprikosenkerne hohe Mengen an Blausäure, die beim Menschen zu Vergiftungen bis hin zum Tod führen können.

Die meisten Onlinehändler kennen das Gesundheitsrisiko, das von Aprikosenkernen ausgeht. Um ihre Waren dennoch verkaufen zu können, platzieren sie entweder Warnhinweise bei dem Angebot oder deklarieren die Kerne als Saatgut. Gleichzeitig werden die Aprikosenkerne aber in der Produktkategorie „Lebensmittel“ bei den Onlinemarktplätzen eingestellt.

2019 haben die Überwachungsbehörden in einem weiteren BÜp-Programm 43 Proben süße und bittere Aprikosenkerne untersucht. 79 % überschritten den für Blausäure zulässigen EU-Höchstgehalt von 20 mg/kg. Besonders bittere Aprikosenkerne, die von Wildaprikosen gewonnen werden, lagen im Durchschnitt um mehr als das 100-fache über dem Grenzwert. Bereits beim Verzehr von mehr als ein bis zwei bitteren Aprikosenkernen pro Tag kann ein gesundheitliches Risiko nicht mehr ausgeschlossen werden.

„Aprikosenkerne sind als Lebensmittel ungeeignet“, stellt der BVL-Abteilungsleiter Dr. Georg Schreiber klar. „Der extrem hohe Blausäuregehalt ist eine echte Gefahr für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden gehen deshalb gegen unzulässige Angebote von Aprikosenkernen vor. So wurden im vergangenen Jahr insgesamt elf Meldungen zu gesundheitsgefährdenden Aprikosenkernen in das Europäische Schnellwarnsystem RASFF eingestellt. Drei Rückrufe wurden zudem über das deutsche Internetportal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier "Monitoring 2019": www.bvl.bund.de/monitoring.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Veröffentlichungsdatum: 26.11.2020

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