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Schweiz: Der Bundesrat will schädliche Einflüsse durch Pflanzenschutzmittel weiter reduzieren

21. August 2020

Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden soll weiter reduziert werden: Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat unter anderem mit dem «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» sowie mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Die Stossrichtung, welche die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» vorsieht, wird daher vom Bundesrat begrüsst, wie er am 19. August 2020 festhielt.

Bildquelle: Shutterstock.com  Wasser Natur
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Die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» verlangt Massnahmen, um schädliche Einflüsse auf die Umwelt weiter zu reduzieren. Der Bundesrat verfolgt mit seinen bereits ergriffenen und weiteren vorgesehenen Massnahmen dasselbe Ziel. Auswirkungen des im September 2017 beschlossenen «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» sind bereits spürbar: die Menge der eingesetzten chemischen Pflanzenschutzmittel konnte verringert werden. Um weitere Fortschritte zu erzielen, sieht der Bundesrat entsprechende Massnahmen in der Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) vor. Dass die landwirtschaftlichen Betriebe während der letzten Jahre ihren ökologischen Fussabdruck bereits verringern konnten, nimmt der Bundesrat positiv zur Kenntnis.

Dass auch die Parlamentarische Initiative den Schutz der Umwelt, als auch von Mensch und Tier ins Zentrum stellt, begrüsst der Bundesrat. Die formulierten Forderungen unterstützen seine bereits getroffenen Massnahmen. Der Bundesrat steht dem vorgeschlagenen Einbezug der Branchen positiv gegenüber. So werden Organisationen in die Verantwortung genommen, um selber zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung dieser Massnahmen eine Herausforderung für die Landwirtschaft darstellt. Nutzpflanzen müssen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden, um die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Schweiz zu gewährleisten.

Des Weiteren unterstützt der Bundesrat auch die Offenlegungspflicht der Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten sowie die Einführung eines Informationssystems zur Erfassung der Anwendung. Damit wird es künftig möglich sein, auch für die Anwendungsbereiche ausserhalb der Landwirtschaft spezifische Risikoauswertungen zu machen.

Auch die vorgeschlagenen Anpassungen für die Verbesserung der Qualität des Grundwassers in Zusammenhang mit den Abbauprodukten der Pestizide begrüsst der Bundesrat. So soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten überprüft werden, wenn Überschreitungen im Rahmen der Grundwasserüberwachung festgestellt werden und wenn wiederholt und verbreitet Überschreitungen von ökotoxikologisch begründeten Grenzwerten in Oberflächengewässern festgestellt werden.

Quelle: Swisscofel/admin.ch

Veröffentlichungsdatum: 21.08.2020

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