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DSLV: Digitalisierung von Frachtbeförderungsinformationen nimmt Fahrt auf

15. Juli 2020

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Verordnung über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI). Dies ist ein entscheidender Schritt zur weiteren Digitalisierung von Dokumentationsprozessen in der Logistik, von dem auch die Kontrollbehörden in Europa profitieren werden.

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Bei grenzüberschreitenden Beförderungen in der EU erfolgt der Informations- und Datenaustausch noch größtenteils mit Papierdokumenten. Bis heute fehlen vor allem den nationalen Überwachungsbehörden die technischen Möglichkeiten für die Kontrolle gesetzlich vorgeschriebener Beförderungsdokumente in elektronischer Form. Eine weitere Hürde ist die Vielzahl inkompatibler IT-Systeme zur elektronischen Datenübermittlung zwischen Unternehmen und Behörden.

Für die Weiterentwicklung des Datenmodells sowie der Prozessgestaltung, die in weiteren EU­ Rechtsakten münden soll, ist das Digitale Transport- und Logistikforum (DTLF) der Kommission zuständig, in das neben den Interessen der Mitgliedstaaten der EU auch die Expertise des DSLV einfließt. Als Ergebnis soll eine Datenplattform entstehen, deren Nutzung für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten obligatorisch sein wird. Gleichzeitig erwartet die Kommission eine breite Akzeptanz der Wirtschaft.
 
„Das Engagement des DSLV im DTLF ist sehr wichtig, da hier die Weichen für die zukünftige Datenkommunikation deutscher Speditionen und Logistikunternehmen mit den zuständigen Behörden in der EU gestellt werden. Dadurch werden nicht nur Zeit und Kosten in der Wirtschaft gespart, auch die öffentliche Hand wird effizienter arbeiten können“, unterstreicht Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV. „Entscheidend ist, dass bestehende IT-Systeme der Unternehmen von Anbeginn in die Plattform-Lösung integriert werden, damit nicht am Ende gerade die digitalen Vorreiter der Branche bestraft werden, die früh in eigene Systeme investiert haben.“
 
Vorgesehen ist, dass die Verordnung ab dem Jahr 2025 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann.

Quelle: DSLV

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2020

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