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REFIT-Prozess des Europäischen Pflanzenschutzrechts

08. Juli 2020

Im Rahmen des Green Deals veröffentlichte die Europäische Kommission am 20. Mai 2020 einige Dokumente. Neben der „Farm to Fork“- und der Biodiversitätsstrategie erschien auch ein Bericht zum REFIT-Prozess des europäischen Pflanzenschutzrechts mit dem Titel Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen.

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutz
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Auch der der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV)hat sich über eine Arbeitsgruppe des Lebensmittelverbandes in den REFIT-Prozess eingebracht. Nach dem Bericht sind beide Verordnungen bereits jetzt gut geeignet, um Verbraucher und Umwelt zu schützen, laut der Kommission haben nur noch 2 % der zugelassenen Wirkstoffe ein hohes Gefahrenprofil. Die Effizienz beider Verordnungen wird noch als verbesserungswürdig angesehen, oft sind zu geringe Kapazitäten in den Behörden vorhanden, um die mit den Verordnungen erbundenen Aufgaben fristgerecht zu erledigen.

Für die Verordnung 1107/2009 sieht die Kommission nicht die Notwendigkeit, die Verordnung zu öffnen und bestehende Vorschriften zu ändern, da davon auszugehen ist, dass eine bessere Effizienz durch eine strengere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften zu erreichen ist. Bei der Verordnung 396/2005 ist allerdings davon auszugehen, dass es zu einer Öffnung und Revision der Verordnung kommt. Mehr Details können neben dem Bericht auch dem Staff Working Document entnommen werden.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 6/2020

 

 

Veröffentlichungsdatum: 08.07.2020

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