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DSLV: Schienengüterverkehr muss logistiktauglich und flächenfähig werden

02. Juli 2020

Der Straßengüterverkehr muss entlastet, die Klimabilanz des Güterverkehrs muss verbessert werden. Deshalb unterstützt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik das ambitionierte Ziel der Politik, den Anteil der Schiene am Güterverkehr bis zum Jahr 2030 von derzeit 19 Prozent auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen.

Bildquelle: Shutterstock.com Schienengüterverkehr
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Hierfür hat das ‚Zukunftsbündnis Schiene‘ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen grundsätzlich richtig gestellt. Eines der wichtigsten Handlungsfelder des am 30. Juni 2020 vom BMVI vorgestellten ‚Masterplan Schienenverkehr’ ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs. Dazu muss das Gesamtsystem Schiene einschließlich der Infrastrukturschnittstellen Straße-Schiene-Wasserstraße in Terminals und Häfen logistiktauglich und flächenfähig gemacht werden.
 
Die Förderung des Kombinierten Verkehrs, die Gleisanschlussförderung sowie die Anlagenpreisförderung für den Einzelwagenverkehr können zur Erreichung der Ziele beitragen. Insbesondere die im Bundeshaushalt zusätzlich bereitgestellten Mittel müssen jetzt zügig in den Ausbau zusätzlicher Strecken für den Schienengüterverkehr sowie in dessen Digitalisierung investiert werden. „Dies kann zur nachhaltigen Verbesserung von Qualität und Zuverlässigkeit beitragen', befindet DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Eine robuste Infrastruktur ist essenziell für das Gesamtsystem Schiene, aber noch keine Gewähr für Wachstum der Güterverkehrsmengen.“ Für eine bessere Planbarkeit von Lieferketten, darf sich der Deutschlandtakt nicht allein auf die Optimierung des Personenverkehrs beschränken und der Schienengüterverkehr nicht länger auf dem organisatorischen Abstellgleis des Gesamtsystems Schiene stehen bleiben. Richtig ist aus Sicht der Speditions- und Logistikbranche als bedeutende Kundengruppe der Schiene deshalb auch der politische Prüfauftrag, die eisenbahnrechtliche Haftung sowohl der Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch der Infrastrukturbetreiber bei Schlechtleistung auszudehnen.
 
Bei einer Pünktlichkeitsquote des Schienengüterverkehrs von derzeit bestenfalls 60 Prozent, Stornierungen ganzer Zugverbindungen bis hin zu weiträumigen Totalausfällen der Schieneninfrastruktur ohne Plan B, wie nach dem Bauunfall in Rastatt im Jahr 2017, treffen Speditionen Entscheidungen wieder eher zu Gunsten der Straße. 35 Prozent aller im DSLV organisierten 3.000 Speditionen und Logistikbetriebe nutzen heute den Kombinierten Verkehr, befrachten Güterbahnen oder sind an Schienengüterverkehrsunternehmen direkt beteiligt. „Damit dieser Wert nicht sinkt, muss nicht nur die Qualität in den kommenden Jahren sprunghaft verbessert werden, zur Durchsetzung der Leistungszusagen müssen auch die Kundenrechte - wie bereits im Personenverkehr etabliert - durch Ersatzansprüche im Schienengüterverkehr gestärkt werden', so Huster. Die Schienengüterverkehrsunternehmen müssen als Transportdienstleister vor allem kundengerechte Beförderungskonzepte anbieten und dürfen sich nicht darauf verlassen, dass allein Speditionen und verladende Industrie ihre Logistikprozesse bahnaffin gestalten.
 
Nach Fertigstellung des ‚Masterplan Schienengüterverkehr‘ hat der DSLV auch im Zukunftsbündnis Schiene die Interessen der gewerblichen Bahnkunden aus der Logistikbranche erfolgreich vertreten. „Politik und Wirtschaft haben den wichtigen Maßnahmenkatalog für eine leistungsfähige Schiene gemeinsam definieren können. Das BMVI hat das Stakeholder-Bündnis unter der Leitung von Staatssekretär Enak Ferleman, MdB ausgewogen moderiert. Der Schienengipfel war unter dem Strich erfolgreich. Die Umsetzung der 96 Handlungsfelder muss schnell angegangen werden', resümiert Huster.

Quelle: DSLV

Veröffentlichungsdatum: 02.07.2020

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