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EU: Leitlinien für Freizügigkeit - Arbeitskräfte sollen über die Grenzen kommen

31. März 2020

Mobile Arbeitskräfte und Berufstätige, die in systemrelevanten Funktionen gegen die Coronavirus-Pandemie kämpfen, sollen weiterhin an ihren Arbeitsplatz gelangen können. Die EU-Kommission hat am gestrigen Montag neue praktische Hinweise vorgelegt, wie dies sichergestellt werden kann.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäische Kommission, 07 2019 P040697-880435Foto © European Union 2019 Photographer Etienne Ansotte
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäische Kommission. Foto Foto © European Union 2019 / Photographer Etienne Ansotte

Zu den in systemrelevanten Bereichen Tätigen gehören unter anderem Beschäftigte im Gesundheitssektor und in der Lebensmittelbranche sowie in der Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch das Personal in Versorgungsunternehmen. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, unaufwändige Schnellverfahren einzuführen, damit ein reibungsloser Grenzübertritt für Grenzgänger und Saisonarbeitskräfte gewährleistet ist. Dies schließt verhältnismäßige Gesundheitskontrollen ein.

In Bezug auf Saisonarbeitskräfte, insbesondere in der Landwirtschaft, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Informationen über ihren jeweiligen Bedarf in den bestehenden Fachgremien auszutauschen und spezifische Verfahren zur Gewährleistung eines reibungslosen Grenzübertritts für die betreffenden Grenzgänger einzuführen, um auf den krisenbedingten Arbeitskräftemangel zu reagieren. In bestimmten Fällen werden Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft für wichtige Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten gebraucht. In einer solchen Situation sollten die Mitgliedstaaten diese Personen genauso behandeln wie systemrelevante Arbeitskräfte und den Arbeitgebern mitteilen, dass für einen angemessenen Schutz der Gesundheit und Sicherheit gesorgt werden muss.

Diese Leitlinien ergänzen die kürzlich angenommenen Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen sowie die ebenfalls heute vorgestellten Hinweise zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU .

Die EU-Kommission wird weiterhin daran arbeiten, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vorbildliche Verfahren zu ermitteln, die sich auf alle Mitgliedstaaten übertragen lassen, damit diese Gruppen von Arbeitskräften ungehindert ihrer unverzichtbaren Arbeit nachgehen können.

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Quelle: EU-Aktuell

Veröffentlichungsdatum: 31.03.2020

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