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CO2-Bepreisung - Betriebe entlasten und fördern

ZVG: Stellungnahme zum Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)

18. März 2020

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat erneut davor gewarnt, dass die Kosten für die CO2-Bepreisung die Gartenbaubetriebe vor enorme Herausforderungen stellen werden. Um den Strukturwandel durch die CO2-Bepreisung nicht massiv zu beschleunigen, zeigt der ZVG in seiner Stellungnahme zum Ersten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) mehrere Ansätze für die Betriebe auf.

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Dazu zählt unter anderem die grundlegende Unterstützung der Betriebe in der Umstellungsphase auf erneuerbare Energien. Der Zentralverband fordert des Weiteren die vollumfängliche Abschmelzung der EGG-Umlage, die Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz, eine Erstattung der CO2-Kosten bei Nachweis der Investition in erneuerbare Energien und steuerliche Sonderabschreibungen für Investitionen in erneuerbare Energien.

Das Bundesprogramm Energieeffizienz muss in der Mittelausstattung so ausgestattet werden, dass die Branche in erheblichem Maße eine finanzielle Umstellungsunterstützung nutzen kann. Die Kosten für eine Holzhackschnitzelheizung mit 1.000 kW betragen beispielsweise zwischen 350.000 Euro und 500.000 Euro.

Der geplante Ausgleich indirekter Belastungen muss für die Gartenbau-Branche nutzbar sein und darf sich nicht auf atypische Einzelfälle beschränken. Insbesondere die Carbon-Leakage-Regelungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie vor allem den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt dienen. Nicht zuletzt sollte der nationale Zertifikatehandel so rasch wie möglich in ein europäisches System überführt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Download der Stellungnahme hier: pdf

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 18.03.2020

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