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EU legt verbindliche RHG für Chlorat fest

03. März 2020

Mitte Februar 2020 hat der Ständige Ausschuss Pesticide Residues (SCoPAFF) den EU-Verordnungsentwurf (SANTE 10684/2015, Rev.9)  zur Festlegung spezifischer Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Chlorat mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Dieser sieht verbindliche Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Chlorat in unterschiedlichen Produkten und Produktgruppen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.

Bildquelle: Shutterstock.com Salat
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Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang/Mitte Juni 2020 in Kraft treten und sieht keine Übergangsregelungen vor. Das bedeutet, dass die neuen RHG für Chlorat direkt ab dem Inkrafttreten der Verordnung für alle Waren gelten, unabhängig davon, wann diese hergestellt (EU-Ware) oder in die EU importiert (Ware aus Drittstaaten) wurden. Erzeugnisse, welche die neuen RHG nicht einhalten, können ggf. nicht vermarktet werden.

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Veröffentlichungsdatum: 03.03.2020

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