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ZVG: Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommt zur rechten Zeit

03. März 2020

Das am 1. März in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommt für den Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) zu rechten Zeit. Der Verband begrüßt die Öffnung der Regelung für alle Branchen und sieht eine große Chance in der einfacheren Anerkennung und dem Wegfall der Vorrangprüfung.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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Mangel an Meistern

„Der Gärtnermeister ist seit vergangenem Jahr auf der Liste der Mangelberufe der Bundesagentur für Arbeit (BA)“, erläutert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Auch wenn durch das neue Gesetz die Begrenzung auf Mangelberufe entfällt, so macht die Liste nochmal deutlich: Unsere Branche ist dringend auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen.

Wiederholt hat der ZVG auf die wachsende Zahl gemeldeter freier Fachkraft-Stellen sowie die zunehmende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gartenbau hingewiesen.

Abzuwarten bleibt allerdings, inwieweit die Ausbildung im Ausland vergleichbar ist und wie die Anerkennungsverfahren in der Praxis umgesetzt werden. Die Schaffung einer zentralen Servicestelle für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen lässt hoffen, dass das Verfahren entbürokratisiert und vereinheitlicht wird.

Hintergrund:
Mithilfe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll der Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtert und damit dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirkt werden.

Als Fachkräfte gelten Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständige Stelle. Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten.

Die Regelungen sind für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet und werden dann evaluiert. Einzelne Aspekte der neu eingeführten Regelungen sowie weiterer Vorschriften dieses Gesetzes können auch schon nach zwei Jahren evaluiert werden. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum Aufenthalt zur Berufsausbildung, zur Ausbildungsplatzsuche sowie zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Auf Grundlage der Engpassanalyse (Bewertung der Fachkräftesituation in Deutschland) erstellt die BA eine Positivliste mit Mangelberufen. Die vom Zentralen Statistikservice am 14. Januar 2020 erstellte Analyse zeigt auf, dass im Gartenbau bei Aufgaben wie Aufsicht und Führung 64 Arbeitslose auf 100 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen kommen und zeigt damit den Mangel an Spezialkräften wie Meistern auf. Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entfällt die Positivliste.

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 03.03.2020

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