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BVL: Notfallzulassung für Force 20 CS gegen Schnelllarvenkäfer an Speisezwiebeln Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

13. Januar 2021

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Force 20 CS erteilt.

Bildquelle: Shutterstock.com Zwiebeln
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Danach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin über die bestehende Zulassung hinaus als Saatgutbehandlung zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Speisezwiebeln (Trockenzwiebeln) eingesetzt werden. Die vom BVL erteilte Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 5. Januar bis zum 4. Mai 2021.

Weitere Informationen zur Notfallzulassung für Force 20 CS finden Sie auf der Webseite des BVL.

Quelle: BVL Bund

Veröffentlichungsdatum: 13.01.2021

Schlagwörter

BVL, Notfallzulassung, Force 20 CS, Schnelllarvenkäfer, Speisezwiebeln