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Corona-Impfverordnung: Lebensmittelwirtschaft berücksichtigt

13. Januar 2021

Am 21. Dezember 2020 wurde die Coronavirus-Impfverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger veröffentlicht. Beim Prozess der Priorisierung der Personenkreise in der bevorstehenden Impfkampagne wurde auch die Lebensmittelwirtschaft als systemrelevante Infrastruktur berücksichtigt, wie der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) berichtet.

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Dafür hatte sich der Lebensmittelverband Deutschland e.V. zusammen mit die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss eV (ANG)
und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) aktiv eingesetzt.

In der Coronavirus-Impfverordnung wird zwischen Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2), hoher Priorität (§ 3) und erhöhter Priorität (§ 4) unterschieden. In § 4 werden nun explizit Personen genannt, die in besonders relevanten Positionen in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere … in der Ernährungswirtschaft (Nr. 4) und Personen, die im Einzelhandel tätig sind (Nr. 6).

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 12/2020.
 

Veröffentlichungsdatum: 13.01.2021

Schlagwörter

Corona, Impf, Verordnung, Lebensmittelwirtschaft, berücksichtigt