Wittenberg Gemüse / Elite Frische Service GmbH

Chlorpyrifos: fehlerhafte EU-VO korrigiert

04. August 2020

Der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) hat seine Mitglieder seit November 2019 regelmäßig über das EUVorhaben zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für die beiden Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl (auf 0,01* mg/kg) informiert. Das Vorhaben hat die EU-Kommission mit Priorität bearbeitet, weil die EUGenehmigung beider Wirkstoffe am 31.01.2020 endete.

Bildquelle: Shutterstock.com Rückstandshöchstgehalte
Bildquelle: Shutterstock.com

Am 24. Juli 2020 wurde die zugehörige Verordnung (EU) 2020/1085 im EUAmtsblatt veröffentlicht. Diese enthielt allerdings einige Fehler. In Artikel 1 wird auf einen Anhang (Änderungen pro Wirkstoff-/ Produktkombination) verwiesen, der in der EU-VO fehlte. Zweitens war irrtümlicherweise der 6. August 2020 als Datum angegeben, ab wann die neuen RHGs gültig sein sollten, so DFHV.

In dem Verordnungsentwurf, der im Februar 2020 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde, war dagegen noch ein verkürzter Zeitraum von drei Monaten vorgesehen (Hinweis: normalerweise sind bei RHG-Absenkungen sechs Monate bis zur Gültigkeit der neuen RHGs üblich). Der DFHV hatte daraufhin seinen europäischen Dachverband gebeten, die „Ungereimtheiten“ mit der EU-Kommission zu klären.

Am 30. Juli hat die EU-Kommission nun eine Berichtigung der VO (EU) 2020/1085 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Demnach gelten die neuen RHG erst ab dem 13. November 2020.

Details zu den entsprechenden Vorhaben „RHG-Änderungen“ erhalten die DFHVMitglieder über den QM-Infoverteiler.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 7/2020
www.dfhv.de
 

Veröffentlichungsdatum: 04.08.2020

Schlagwörter

Chlorpyrifos, fehlerhafte, EU-VO, korrigiert