Schweiz: Kein Chlorpyrifos-Einsatz für Lagerobst
In der Schweiz wurde per Verordnung der Rückstandshöchstgehalt (RHG) für Chlorpyrifos ab Mai 2017 auf 0,01 mg/kg herabgesetzt, mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018. Der schweizerische Verband Swisscofel hat seine Mitglieder jetzt darauf hingewiesen, auf den Einsatz von Chlorpyrifos für Lagerobst, das erst 2019 verkauft wird, zu verzichten, da ansonsten der Einsatz des Wirkstoffes gegebenenfalls beanstandet wird, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).
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In der Schweiz sind verschiedene Pflanzenschutzmittel mit Chlorpyrifos zugelassen (Handelsnamen: Dursban, Empire, Eradex, Lorsban, Loxiran, Pyrinex, Stipend für den Acker-, Wein- und Obstbau sowie Forst). In Deutschland dürfen seit 2009 keine Präparate mehr mit Chlorpyrifos vertrieben und angewendet werden.
Die RHG-Anpassung in der EU erfolgte mit der Verordnung (EU) 2016/60, worüber die DFHV-Mitglieder per QM-Info 12/2016 (28.01.2016) in dem speziellen QM-Verteiler informiert wurden.
Quelle: DFHV Newsletter aktuell 3/2018
Veröffentlichungsdatum: 05.04.2018