Die Anwendung von Ethylen als Pflanzenschutzmittel in Deutschland
Aktuelle Informationen zu Ethylen Einsatz (bei u.a. Zwiebeln und Kartoffeln) in Deutschland von das Restrain Unternehmen:
Es gibt einige Kommentare in der deutsche Presse über Anwendung von Ethylen als Pflanzenschutzmittel. Laut diese Mitteilungen ist unmittelbar mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes in Februar 2012, die Möglichkeit entfallen, Pflanzenschutzmittel mit Ethylen - egal für welchen Anwendungszweck - zur Anwendung im eigenen Betrieb herzustellen (Regelung zur Selbstherstellung gemäß § 6a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 des alten Pflanzenschutzgesetzes). Zwar gelten für Stoffe und Zubereitungen, die unter die alte Regelung zur Selbstherstellung gefallen sind, unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsregelungen, aber Ethylen soll wohl nicht kwalifizieren unter den Uebergangsregelungen.
Die Anwendung von Ethylen als Pflanzenschutzmittel - beispielsweise zur Keimhemmung bei Kartoffeln oder zur Nachreifung von Tomaten – würde unter diesen Umständen erst möglich sein, wenn ein entsprechender Zulassungsantrag gestellt und vom BVL positiv beschieden wird, heißt es. Aufgrund dieser Sachlage sei eine Keimhemmung von Kartoffeln mit Ethylen gegenwärtig nicht mehr zulässig, so die Presseinfo.
Restrain weisst darauf hin,:
- das Sie schon vor einige Jahren ein Antrag gestellt hat beim BVL (der noch immer läuft !) aber das die paragrph 6A Liste, die Notwendiglkeit einen Antrags ausgesezt hat
-das Restrain in Frankreich, Belgien, Niederlaende, Osterreich Daenemarken und England genemigt ist als Keimhemmung Kartoffeln bzw. Zwiebeln
–das in Deutschland, ganz Europa, und die ganze Welt, seit 1900 jährlich mehrere Millionen Tonnen Bananen und viele andere Fruechte, mit Ethylen gereift worden. In Deutschland und in den meisten andere EU-Laender gibt es dafuer gegenwartig keine spezifische Genehmigung. Wenn die Sache im Frage gestellt wurde, haben die Bananenreifer immer auf die Liste 6a verwiesen als Genehmigung, obwohl die Ethylen aus Flaschen natürlich nie als Selbstherstellung zu definieren war.
Restrain hat den BVL und den deutschen Zwiebel/Kartoffel- Interessenverbände auf diese Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung der deutsche Zwiebel/Kartoffel Firmen gegenueber die deutsche Bananenreifer und gegenüber die Zwiebel- und Kartoffel in anderen EU-Länder hingewiesen.
Restrain wird dem BVL um eine Uebergangsregelung bitten genau so wie die auch fuer andere Produkte besteht.
Damit die deutsche Firmen nicht weiter diskriminiert werden, bittet Restrain auch die deutsche Branchenverbaende den BVL anzusprechen.
de.restrain.eu.com
Quelle: Restrain
Veröffentlichungsdatum: 01.06.2012